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Onlineportal der KZV Sachsen-Anhalt zur Qualitätsprüfung nach § 135b Abs. 2 SGB V


Die KZV Sachsen-Anhalt hat dieses Onlineportal eingerichtet, damit die per Zufall für die Durchführung der Qualitätsprüfung gezogenen Praxen die angeforderten Patienten- bzw. Behandlungsfälle elektronisch auf sicherem Wege an die Gesonderte Stelle bei der KZV übermitteln können. Für den Upload der Dokumentationen melden Sie sich bitte mit Ihrem Yubikey in gewohnter Weise an. Hilfestellungen und Kurzanleitungen finden Sie unter dem Menüpunkt "Hilfe". Nach der Übertragung werden die übermittelten Dokumentationsunterlagen Ihrer Praxis in pseudonymisierter Form von einem Qualitätsgremium gesichtet und bewertet. Die zu prüfenden Unterlagen beinhalten somit keine versicherten- und praxisidentifizierenden Daten mehr. Ergibt die Gesamtbewertung, dass keine Auffälligkeiten vorliegen, erhält Ihre Praxis eine schriftliche Bestätigung, dass die Qualitätskriterien erfüllt sind. Ihre Praxis wird dann für das Prüfungsthema (die entsprechende QB-RL-Z) für vier auf die Prüfung folgende Jahre nicht erneut geprüft. Bei Vorliegen von Auffälligkeiten entscheidet die KZV im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens über die eventuell zu treffenden Maßnahmen zur Förderung der Qualität. Alle Informationen von der KZV erhalten Sie in schriftlicher Form per Post.